Lachende Senioren
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Die Leistungen: Beratung

Beratungsleistungen sind insbesondere:

Pflegeleistungen (-module ) der Pflegeversicherung

zu vereinbarten Pflegezeiten im Falle der Aufnahme in die Pflege

Qualifikation des Personals

Angebote zu ergänzender Hilfen im Sinne von Kooperationsleistungen, wie z.B.
Hausnotrufsystem, fahrbarer Mittagstisch, Vermittlung von Pflegehilfsmitteln,
Finanzierungsfragen im direkten Bezug auf die gewünschten Pflegeleistungen u.v.m.

Hilfestellungen beim Ausfüllen von Antragsformularen zur Aufnahme in die
Pflegeversicherung oder Höherstufungsanträge, wenn dies gewünscht wird.

Pflegetipps in Bezug auf bestimmte Krankheitsbilder.
Umgang und Beobachtung von Pflegebedürftigen, das Gespräch über die zu erbringenden
oder zu erwartenden Pflegemaßnahmen, Vorschläge zur Vermeidung von Sturzgefahr u.v.m.

Die Weiterleitung oder Vermittlung zu anderen Beratungsstellen der Krankenkassen,
Pflegekassen oder Sozialämtern.

Pflegeberatungsstellen oder Selbsthilfegruppen

Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden nach den gesetzlichen Bestimmungen
regelmäßig durchgeführt.

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