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Pflegeleistungen (-module ) der Pflegeversicherung |
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zu vereinbarten Pflegezeiten im Falle der Aufnahme in die Pflege |
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Qualifikation des Personals |
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Angebote zu ergänzender Hilfen im Sinne von Kooperationsleistungen, wie z.B.
Hausnotrufsystem, fahrbarer Mittagstisch, Vermittlung von Pflegehilfsmitteln,
Finanzierungsfragen im direkten Bezug auf die gewünschten Pflegeleistungen u.v.m. |
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Hilfestellungen beim Ausfüllen von Antragsformularen zur Aufnahme in die
Pflegeversicherung oder Höherstufungsanträge, wenn dies gewünscht wird. |
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Pflegetipps in Bezug auf bestimmte Krankheitsbilder.
Umgang und Beobachtung von Pflegebedürftigen, das Gespräch über die zu erbringenden
oder zu erwartenden Pflegemaßnahmen, Vorschläge zur Vermeidung von Sturzgefahr u.v.m. |
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Die Weiterleitung oder Vermittlung zu anderen Beratungsstellen der Krankenkassen,
Pflegekassen oder Sozialämtern. |
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Pflegeberatungsstellen oder Selbsthilfegruppen |
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Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden nach den gesetzlichen
Bestimmungen
regelmäßig durchgeführt. |