Weitere Informationen: Pflege im Detail
Wer gilt als Pflegebedürftig?
Das Gesetz unterscheidet zwischen drei Stufen der Pflegebedürftigkeit:
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Pflegestufe 1
Erheblich Pflegebedürftige benötigen wenigstens einmal täglich Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen (z. B. Ankleiden, Nahrungsaufnahme). |
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Pflegestufe 2
Schwerpflegebedürftige benötigen mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten pflegerische Hilfen. |
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Pflegestufe 3
Schwerstpflegebedürftige benötigen rund um die Uhr, auch nachts, pflegerische Hilfen. |
Pflegebedürftigkeit muss mindestens für eine voraussichtliche Dauer von sechs Monaten bestehen. Sie wird durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt. Für die privaten Krankenversicherer nehmen Ärzte der Medicproof, Gesellschaft für Medizinische Gutachten, sowie Pflegefachkräfte die Begutachtung vor. Um die Einzelheiten der Pflegebedürftigkeit zu klären, kommen der von diesem Dienst beauftragte Arzt oder die Pflegefachkraft in den Wohnbereich des zu Pflegenden. Zu diesem Besuch ist die Anwesenheit der Pflegeperson, der Pflegekraft bzw. des Vertreters der ambulanten Pflegeeinrichtung erforderlich.
Häusliche Krankenpflege nach §37 SGB V kann verordnet werden, wenn:
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Krankenhauspflege geboten, aber nicht durchführbar ist
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Krankenhauspflege dadurch nicht erforderlich wird
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Krankenhauspflege dadurch abgekürzt werden kann
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die ärztliche Behandlung dadurch gesichert ist |
Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz
Dazu gehören unter anderem:
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Pflegeleistungen, wenn der Medizinische Dienst der Pflegekassen die Pflegestufe ermittelt hat. |
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häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson. |
Es sind noch viele weitere Leistungen und Kombinationen von Leistungen möglich. Wir machen Ihnen gern ein Angebot.
Unter gewissen Voraussetzungen stehen Ihnen Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zu. Im Besonderen:
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Hilfe zur Pflege |
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Hilfe zur Weiterführung des Haushalts |
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Hilfe in besonderen Lebenslagen |
Für ein beratendes Gespräch stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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